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Urlaubsanspruch-Rechner 2026

Teilzeiturlaub und optionalen Teiljahresanspruch transparent berechnen - ohne Datenspeicherung.

Von Dr. Katharina Müller · Fachlich-redaktionell geprüft · Aktualisiert am 31. Juli 2026

Direkte Antwort

Der gesetzliche Mindesturlaub entspricht vier Wochen. Bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 Arbeitstage, bei drei Arbeitstagen pro Woche 12 Arbeitstage. Vertraglicher Vollzeiturlaub wird proportional umgerechnet: Urlaubstage Vollzeit ÷ Arbeitstage Vollzeit × persönliche Arbeitstage. Für einen Teiljahresanspruch kann in den Fällen des § 5 BUrlG je vollem Monat ein Zwölftel anfallen.

Mindesturlaub
Vier Wochen
5-Tage-Woche
Mindestens 20 Arbeitstage
3-Tage-Woche
Mindestens 12 Arbeitstage
Wartezeit
Voller Anspruch erstmals nach 6 Monaten

Urlaubsanspruch berechnen

Nur verwenden, wenn im konkreten Fall Teilurlaub nach § 5 BUrlG entsteht.
Umgerechneter Jahresurlaub-
Gesetzliches Minimum-
Teiljahr-Ergebnis-

Vereinfachte Orientierung. Wechsel der Arbeitstage innerhalb des Jahres, Eintritt/Austritt, erfüllte Wartezeit, zweite Jahreshälfte, Elternzeit, Langzeiterkrankung, Tarifvertrag oder Sonderurlaub erfordern eine gesonderte Prüfung.

Drei Rechenbeispiele

AusgangslageRechnungErgebnis
30 Tage bei 5 Tagen/Woche; persönlich 330 ÷ 5 × 318 Tage = 6 freie Wochen
20 Tage bei 5 Tagen/Woche; persönlich 420 ÷ 5 × 416 Tage = 4 freie Wochen
24 Werktage bei 6 Tagen/Woche; persönlich 224 ÷ 6 × 28 Tage = 4 freie Wochen

Die gesetzlichen Grundlagen im Überblick

Der Rechner setzt die Regeln des Bundesurlaubsgesetzes um. Die wichtigsten Eckpunkte:

RegelInhaltFundstelle
Mindesturlaub24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche – das entspricht vier Wochen, bei einer 5-Tage-Woche also 20 Arbeitstagen§ 3 BUrlG
WartezeitDer volle Anspruch entsteht erstmals nach sechs Monaten Bestehen des Arbeitsverhältnisses§ 4 BUrlG
TeilurlaubJe vollem Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs; Bruchteile ab einem halben Tag werden aufgerundet§ 5 BUrlG
ÜbertragungUrlaub ist im Kalenderjahr zu nehmen; bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen Übertragung bis zum 31. März des Folgejahres§ 7 Abs. 3 BUrlG
AbgeltungNur wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann, ist er auszuzahlen§ 7 Abs. 4 BUrlG

Wichtig für die Praxis: Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verfällt Urlaub am Jahresende nur, wenn der Arbeitgeber zuvor konkret auf den bestehenden Resturlaub und den drohenden Verfall hingewiesen und die Inanspruchnahme ermöglicht hat. Ein sauber geführtes Urlaubskonto mit dokumentierten Hinweisen gehört deshalb zur Urlaubsplanung dazu.

Urlaub und Dienstplan zusammen denken

Der berechnete Anspruch ist nur der Anfang – geplant wird er im Dienstplan. Drei Punkte verhindern die häufigsten Konflikte: Erstens ein einheitliches Antrags- und Freigabeverfahren, damit genehmigter Urlaub verbindlich im Plan steht und nicht nur im Kalender einer einzelnen Person. Zweitens der Blick auf die Besetzung: Ein Urlaubskürzel („U“) in der Wochenplan- oder Schichtplan-Vorlage macht sichtbar, ob die Mindestbesetzung trotz Abwesenheit erreicht wird. Drittens die laufende Kontoführung: genommene Tage zeitnah abtragen, Resturlaub quartalsweise prüfen und rechtzeitig vor Jahresende auf offene Tage hinweisen. Wer viele Teilzeitkräfte mit unterschiedlichen Wochentagen beschäftigt, rechnet Ansprüche bei jeder Vertragsänderung neu – die proportionale Formel aus dem Rechner gilt je Umrechnungsstichtag.

Nachprüfbar

Quellen und Methodik

Methodik: Der Rechner setzt die proportionale Teilzeitformel um und zeigt optional eine einfache Zwölftelung. Er entscheidet nicht, ob im konkreten Fall Teilurlaub statt Vollurlaub gilt.

  1. §§ 3 bis 5 Bundesurlaubsgesetz.
  2. BMAS zur Teilzeit-Umrechnung mit dem Beispiel 30 ÷ 5 × 3 = 18 Tage.
  3. Aplano Preise zu Urlaubskonten und Abwesenheiten im Basic-Tarif.
  4. § 7 BUrlG – Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs.

Quellen zuletzt geprüft am 31. Juli 2026. Rechts- und Steuerinformationen sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Fragen aus der Praxis

Häufige Fragen

Wie viel Urlaub habe ich bei einer 3-Tage-Woche?
Der Mindesturlaub beträgt zwölf Arbeitstage. Bei 30 vertraglichen Tagen in einer 5-Tage-Vollzeitwoche ergeben sich 18 Tage.
Zählt die Stundenzahl oder die Zahl der Arbeitstage?
Für die proportionale Umrechnung ist regelmäßig die Verteilung auf Arbeitstage maßgeblich, nicht die tägliche Stundenzahl.
Wird immer aufgerundet?
§ 5 BUrlG verlangt bei Teilurlaub die Aufrundung von Bruchteilen ab einem halben Tag. Kleinere Bruchteile dürfen nicht automatisch ohne Prüfung gestrichen werden; der Rechner zeigt sie dezimal.
Wann entsteht voller Jahresurlaub?
Erstmals nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses; bei Austritt und Teiljahr gelten zusätzliche Regeln.
Kann Aplano den Urlaub automatisch planen?
Aplano führt Urlaubskonten und Anträge. Die rechtlich richtige Ausgangshöhe und Sonderfälle müssen betrieblich hinterlegt und geprüft werden.
Verfällt Resturlaub automatisch am Jahresende?
Nein. Urlaub ist zwar grundsätzlich im Kalenderjahr zu nehmen und kann nach § 7 Abs. 3 BUrlG bei dringenden Gründen bis zum 31. März übertragen werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verfällt er aber nur, wenn der Arbeitgeber zuvor konkret auf den Resturlaub und den drohenden Verfall hingewiesen hat.
Was passiert mit offenem Urlaub beim Austritt?
Kann der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr genommen werden, ist er nach § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten, also auszuzahlen. Für das Teiljahr gelten die Zwölftelungsregeln des § 5 BUrlG.
Über die Autorin: Dr. Katharina Müller ist Arbeitswissenschaftlerin und Expertin für Personalplanung, Arbeitszeitgestaltung und Workforce Management.

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