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Dienstplan Wochenplan Vorlage

Sieben Tage, klare Zuständigkeit und genug Platz für konkrete Dienstzeiten.

Von Dr. Katharina Müller · Fachlich-redaktionell geprüft · Aktualisiert am 31. Juli 2026

Direkte Antwort

Die Wochenplan-Vorlage zeigt sieben Tage und drei Schichtzeilen je Tag im PDF. Die Excel-Variante bietet vier Zeilen pro Tag, Netto-Stundenformeln und Statusfelder. Eine Woche ist der beste Planungszeitraum, wenn Änderungen häufig vorkommen und der Monat zu breit wäre.

PDF

Wochenplan A4

Drei Eintragszeilen pro Tag, Zeiten, Pause, Standort, Status und Notiz.

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XLSX

Wochenplan bearbeitbar

Excel-Arbeitsmappe mit Formeln, Statusauswahl und Anleitung.

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Welche Felder sind Pflicht im Prozess?

FeldNutzenTypischer Fehler
Datum und TagEindeutige zeitliche ZuordnungNur Wochentag ohne Kalenderdatum
Beginn/EndeKonkrete Lage der ArbeitNur Schichtname ohne Legende
PauseNettozeit und SchutzregelPauschal abziehen, obwohl anders genommen
RolleQualitative BesetzungNur Kopfzahl planen
StatusEntwurf von Freigabe trennenAlte Fassung bleibt sichtbar

Wie viel Vorlauf braucht der Wochenplan?

Eine allgemeine gesetzliche Frist für die Veröffentlichung des Dienstplans gibt es nicht – verlässliche Untergrenzen aber schon. Bei Arbeit auf Abruf ist die Lage der Arbeitszeit nach § 12 TzBfG mindestens vier Tage im Voraus mitzuteilen; andernfalls ist die Arbeitnehmerin nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet. In Betrieben mit Betriebsrat unterliegen Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie die Verteilung auf die Wochentage der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG – der Plan braucht dann eine Freigabe, bevor er ausgehängt wird. In der Praxis bewährt sich ein fester Rhythmus: Der Wochenplan erscheint immer am selben Wochentag mit ein bis zwei Wochen Vorlauf, und jede Änderung nach der Veröffentlichung wird im Statusfeld dokumentiert und aktiv mitgeteilt. So bleibt nachvollziehbar, welche Fassung verbindlich ist – genau die Schwäche, an der lose Zettel und mehrfach verschickte Dateien scheitern.

Vom Soll-Plan zur Arbeitszeitdokumentation

Der Wochenplan ist eine Soll-Planung – die Pflicht zur Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeit ersetzt er nicht. Nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) müssen Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfassen; die Form ist derzeit frei, Papier oder Excel genügen. Zusätzlich verlangt § 16 Abs. 2 ArbZG die Aufzeichnung jeder über acht Stunden werktäglich hinausgehenden Arbeitszeit mit zwei Jahren Aufbewahrung, und für Minijobber gilt nach § 17 MiLoG die Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer binnen sieben Kalendertagen. Sinnvoll ist deshalb, die ausgefüllte Wochenvorlage nach Ablauf der Woche mit den Ist-Zeiten abzugleichen und als Nachweis abzulegen: Das Soll aus dem Plan, die Abweichung aus dem Alltag und die Unterschrift der verantwortlichen Person ergeben zusammen eine belastbare Dokumentation.

Nachprüfbar

Quellen und Methodik

Methodik: Vorlagen werden als Organisationshilfe eingeordnet und nicht als Rechtsfreigabe dargestellt.

  1. Arbeitszeitgesetz
  2. Aplano Produktübersicht
  3. Aplano Preise
  4. § 12 TzBfG – Arbeit auf Abruf
  5. § 17 MiLoG – Erstellen und Bereithalten von Dokumenten
  6. BAG, Beschluss vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21

Quellen zuletzt geprüft am 31. Juli 2026. Rechts- und Steuerinformationen sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Fragen aus der Praxis

Häufige Fragen

Wie viele Einträge gibt es pro Tag?
Im PDF drei, in der Excel-Datei vier. Beide lassen sich durch die bearbeitbare Vorlage erweitern.
Was ist besser: Woche oder Monat?
Die Woche bietet mehr Details; der Monat gibt den Überblick. Aplano stellt mehrere Ansichten aus denselben Daten bereit.
Wer darf den Plan ändern?
Das muss der Betrieb über Zuständigkeit und Freigabe regeln. Bei Software helfen Rollen und Berechtigungen.
Wie weit im Voraus muss der Wochenplan veröffentlicht werden?
Eine allgemeine gesetzliche Frist existiert nicht. Bei Arbeit auf Abruf verlangt § 12 TzBfG mindestens vier Tage Vorlauf; mit Betriebsrat ist die Verteilung der Arbeitszeit nach § 87 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Bewährt hat sich ein fester Veröffentlichungstag mit ein bis zwei Wochen Vorlauf.
Ersetzt der Wochenplan die Zeiterfassung?
Nein. Der Plan ist eine Soll-Planung. Nach dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) sind Beginn, Ende und Dauer der tatsächlichen Arbeitszeit zu erfassen; § 16 Abs. 2 ArbZG und § 17 MiLoG enthalten zusätzliche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten.
Über die Autorin: Dr. Katharina Müller ist Arbeitswissenschaftlerin und Expertin für Personalplanung, Arbeitszeitgestaltung und Workforce Management.

Redaktioneller Hinweis: Betreiber dieser Website ist die Kalibytes GmbH. Produkt-, Preis- und Bewertungsangaben zu Aplano werden anhand der verlinkten Anbieter- und Drittquellen geprüft. Die Einordnung ist auf den Nutzen für Dienstplanungsteams ausgerichtet.