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Dienstplan in der Kita: Kernzeit, Randzeiten und Verfügungszeit richtig planen

Kein anderer Dienstplan hängt so eng an einer Kurve wie der in der Kita: Um sieben Uhr sind drei Kinder da, um neun Uhr sechzig, um halb fünf wieder vier. Wer das Team nach der Öffnungszeit statt nach dieser Kurve einteilt, hat morgens Leerlauf und mittags zu wenige Hände.

Von Dr. Katharina Müller · 11. September 2026 · Quellen am Seitenende

Kurz beantwortet

Der Kita-Dienstplan wird von den Buchungszeiten der Kinder her gebaut, nicht von der Öffnungszeit. In der Kernzeit – meist zwischen etwa 8:30 und 14:30 Uhr – ist das volle Team im Haus, in den Randzeiten davor und danach eine reduzierte Besetzung, die nie unter zwei pädagogische Kräfte fällt. Drei Dinge gehören als eigene Zeilen ins Raster: die Pausenablösung (in der Pause führt niemand Aufsicht), die Verfügungszeit für Vor- und Nachbereitung, Elterngespräche und Dokumentation (Arbeitszeit, kein Puffer) und die Fachkraft-Kind-Relation je Zeitfenster – denn der rechnerische Personalschlüssel sagt nichts darüber, wie viele Kinder eine Fachkraft um zehn Uhr tatsächlich betreut.

Warum der Kita-Dienstplan der Anwesenheitskurve folgt

In Gastronomie oder Handel bestimmt der Umsatz die Besetzung, in der Pflege der Versorgungsbedarf. In der Kita ist es die Zahl der anwesenden Kinder – und die ist über den Tag alles andere als konstant. Eltern buchen Betreuungszeiten in Modulen, etwa 25, 35 oder 45 Wochenstunden, und bringen ihre Kinder gestaffelt: Die ersten kommen zum Frühdienst um sieben, die meisten zwischen acht und neun, ein Teil geht nach dem Mittagessen, der Rest bleibt bis zum Spätdienst. Für die Planung ergibt sich daraus eine Glockenkurve mit langer Kernzeit und zwei dünnen Rändern.

Dieselbe Kurve setzt den Rahmen für alles Weitere. Sie legt fest, wann das ganze Team gebraucht wird, wo Teilzeitkräfte am besten liegen, wann Pausen und Verfügungszeiten überhaupt möglich sind und wie viele Kräfte in der Randzeit reichen. Eine Vorlage, die nur Tage und Namen zeigt, kann diese Kurve nicht abbilden – ein Kita-Raster braucht Zeitfenster als Spalten. Die Branchenübersicht nennt die Besonderheiten der Kita in einem Absatz; dieser Beitrag führt sie aus.

Schritt 1: Bedarf je Zeitfenster aus den Buchungszeiten ableiten

Ausgangspunkt ist eine Tabelle, in der die Buchungszeiten aller Kinder auf Halbstunden-Fenster verteilt werden. Sie zeigt, wie viele Kinder je Fenster anwesend sind – getrennt nach Krippe (unter drei Jahren) und Kindergarten (drei Jahre bis Schuleintritt), weil für beide unterschiedliche Relationen gelten. Daraus folgt die Zahl der benötigten Fachkräfte. Die folgende Beispielrechnung nimmt eine dreigruppige Einrichtung mit 12 Krippen- und 50 Kindergartenkindern an und rechnet mit einer angestrebten Relation von 1:4 in der Krippe und 1:10 im Kindergarten.

ZeitfensterKinder KrippeKinder KindergartenFachkräfte rechnerischFachkräfte im Plan
7:00–8:00 (Frühdienst)381,62 (Mindestbesetzung)
8:00–9:009325,56
9:00–12:00 (Kernzeit)12508,08 plus Pausenablösung
12:00–14:30 (Mittag, Ruhezeit)12447,48, davon zwei nacheinander in Pause
14:30–16:006223,74
16:00–17:00 (Spätdienst)271,22 (Mindestbesetzung)

Die rechte Spalte ist der eigentliche Plan. Sie rundet auf, hält in den Randzeiten die Zwei-Kräfte-Untergrenze und rechnet für die Kernzeit die Pausenablösung ein – die Person, die die Gruppe übernimmt, während eine Kollegin ihre Pause nach § 4 ArbZG nimmt. Welche Relation angestrebt wird, legt der Träger auf Basis des Landesrechts fest; die Rechnung selbst ändert sich dadurch nicht.

Personalschlüssel ist nicht Fachkraft-Kind-Relation. Der Personalschlüssel, den Kita-Statistiken ausweisen – laut Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme der Bertelsmann Stiftung zuletzt im Bundesdurchschnitt rund 1:3,9 in Krippen- und 1:8,1 in Kindergartengruppen, empfohlen werden 1:3 und 1:7,5 –, ist ein rechnerischer Wert aus Vollzeitstellen und Kindern. In ihm stecken Urlaub, Krankheit, Fortbildung und Verfügungszeit. Die tatsächliche Relation in einer bestimmten Stunde ist deshalb regelmäßig deutlich ungünstiger. Der Dienstplan rechnet mit der Relation, nicht mit dem Schlüssel.

Schritt 2: Früh-, Mittel- und Spätdienst bauen

Aus der Kurve entstehen drei bis vier Dienstarten, die sich überlappen. Der Frühdienst öffnet und deckt die erste Randzeit, der Mitteldienst trägt die Kernzeit, der Spätdienst schließt. Bei Vollzeit mit 39 Wochenstunden – so der TVöD für den Sozial- und Erziehungsdienst – ergibt das je Tag rund 7,8 Stunden Arbeitszeit plus Pause; bei Teilzeit entsprechend kürzere Dienste, die sich gut in die Ränder legen lassen.

DienstZeiten (Beispiel)PauseAufgabe im Tagesverlauf
Frühdienst7:00–15:2030 Min. um 12:00öffnet, nimmt die ersten Kinder an, Frühstück, geht nach der Ruhezeit
Mitteldienst I8:00–16:2030 Min. um 12:30Kernzeit, Angebote, Pausenablösung für den Frühdienst
Mitteldienst II8:30–16:5030 Min. um 13:00Kernzeit, Mittagessen, Übergabe an den Spätdienst
Spätdienst9:00–17:2030 Min. um 13:30Kernzeit, Nachmittag, schließt
Teilzeit Vormittag8:00–13:00keine (unter sechs Stunden)verstärkt die Spitze zwischen acht und zwölf

Die Pausen liegen gestaffelt in der Mittagsruhe, weil dort die Aufsicht am wenigsten Hände braucht – und weil jede Pause eine Ablösung verlangt. Das Arbeitszeitgesetz sieht bei mehr als sechs Stunden 30 Minuten Pause vor, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten (§ 4 ArbZG); zwischen zwei Diensten müssen elf Stunden Ruhezeit liegen (§ 5 ArbZG), was den Wechsel vom Spätdienst auf den Frühdienst am Folgetag ausschließt. Wie sich Kürzel wie F, M und S in der Legende eindeutig halten lassen, zeigt der Beitrag zu den Dienstplan-Abkürzungen.

Schritt 3: Verfügungszeit als Arbeitszeit einplanen

Vor- und Nachbereitung, Beobachtung und Dokumentation, Elterngespräche, Teamsitzungen und die Kooperation mit Grundschule oder Frühförderung sind mittelbare pädagogische Arbeit – und damit Arbeitszeit, die vergütet und im Plan sichtbar sein muss. Wie viel davon zusteht, ist nicht bundeseinheitlich geregelt: Landesrecht, Trägervereinbarungen und Tarifverträge setzen Werte zwischen rund zehn und zwanzig Prozent der Arbeitszeit; Fachverbände fordern bis zu einem Viertel. Was für die eigene Einrichtung gilt, steht in der Betriebserlaubnis, im Landesgesetz oder in der Dienstvereinbarung des Trägers.

Im Dienstplan entscheidet die Lage. Verfügungszeit gehört in die Randzeiten, in denen weniger Kinder da sind – dann kann sie im Notfall zur Betreuungszeit werden, ohne dass die Kernzeit leidet. Wer sie in die Kernzeit legt, verliert sie regelmäßig an den Gruppendienst; wer sie gar nicht einträgt, verliert sie immer. Sinnvoll ist ein fester Wochenblock je Fachkraft, etwa der Donnerstagnachmittag, plus ein gemeinsamer Termin für die Teamsitzung, an dem die Randzeit mit der Mindestbesetzung gehalten wird.

Schritt 4: Ausfälle und Randzeiten absichern

Der Krankenstand in Kitas liegt seit Jahren über dem Durchschnitt aller Branchen; dazu kommen Urlaub, Fortbildung und die Regenerationstage aus dem Tarifvertrag. Ein Plan, der jede Fachkraft an jedem Tag verplant, hat keinen Spielraum. Drei Regeln helfen: Erstens wird die Kernzeit mit einer Person mehr geplant, als die Relation rechnerisch verlangt – das ist die Reserve für den ersten Krankheitsfall. Zweitens gibt es eine dokumentierte Reihenfolge, was bei Unterbesetzung wegfällt: zuerst Angebote und Verfügungszeit, dann Gruppenzusammenlegung in der Randzeit, zuletzt verkürzte Öffnungszeiten mit Vorankündigung an die Eltern. Drittens werden Springer, Aushilfen und Auszubildende nur ergänzend gezählt – wer eine Fachkraft rechnerisch durch eine Assistenzkraft ersetzt, verletzt meist die Vorgaben der Betriebserlaubnis.

Für die Randzeiten gilt zusätzlich der Grundsatz, dass nie eine Person allein im Haus ist: Aufsichtspflicht, Erste Hilfe und der Schutz der Fachkraft selbst verlangen zwei Kräfte, auch wenn nur drei Kinder da sind. Wer den Frühdienst mit einer Person plant, spart eine halbe Stelle und riskiert im Ernstfall alles.

Prüfliste vor der Veröffentlichung

PrüfpunktFrageWo es steht
MindestbesetzungSind zu jeder Öffnungsstunde mindestens zwei pädagogische Kräfte im Haus?Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII, Landesrecht
Relation je ZeitfensterWird die angestrebte Fachkraft-Kind-Relation in der Kernzeit gehalten?Landesgesetz, Trägervorgabe
PausenHat jede Kraft über sechs Stunden 30 Minuten Pause – und eine eingetragene Ablösung?§ 4 ArbZG
RuhezeitLiegen zwischen Spät- und Frühdienst elf Stunden?§ 5 ArbZG
VerfügungszeitIst der vereinbarte Anteil je Fachkraft als Block eingetragen?Landesrecht, Tarifvertrag, Dienstvereinbarung
AnkündigungKennt das Team den Plan mit dem vereinbarten Vorlauf – und der Betriebs- oder Personalrat hat zugestimmt?§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, Landespersonalvertretungsgesetze
AushangZeigt der ausgehängte Plan nur die Einteilung, keine Abwesenheitsgründe?Dienstplan aushängen und Datenschutz

Vorlage oder App?

Für eine ein- oder zweigruppige Einrichtung mit stabilem Team reicht ein ausgedrucktes Wochenraster mit Zeitfenstern als Spalten, drei Dienstarten und einer Zeile für die Pausenablösung. Die druckbaren Vorlagen lassen sich dafür anpassen; der Dienstplan-Generator erzeugt ein leeres Raster in wenigen Schritten. Die Grenze der Vorlage liegt dort, wo der Plan sich täglich ändert: Sobald Krankheitsvertretungen zur Regel werden, mehrere Gruppen mit unterschiedlichen Buchungszeiten zusammenkommen oder ein Träger mehrere Häuser mit gemeinsamem Springerpool führt, muss die Besetzung je Zeitfenster bei jeder Änderung neu gegen den Bedarf geprüft werden – von Hand geht das nur mit Fehlern.

Digitale Planung übernimmt genau diese Prüfung. Aplano hinterlegt Bedarfe je Zeitfenster und Qualifikation, zeigt beim Eintragen einer Krankmeldung sofort, welches Fenster unterbesetzt ist, und verteilt den aktualisierten Plan an das Team per App – der Grund einer Abwesenheit bleibt dabei in der Verwaltung. Wann sich der Wechsel rechnet, ordnet der Beitrag Grenzen der Vorlage ein; die Jahresplanung der Schließtage und des Urlaubs beschreibt Urlaubsplanung im Team.

Fragen aus der Praxis

Häufige Fragen

Wie viele Fachkräfte müssen in der Kita gleichzeitig anwesend sein?
Eine bundeseinheitliche Zahl gibt es nicht. Maßgeblich sind das Landesrecht, die Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII und die Vorgaben des Trägers. Als Untergrenze hat sich in der Praxis durchgesetzt, dass zu keiner Zeit weniger als zwei pädagogische Kräfte im Haus sind – auch in den Randzeiten und während der Pausen.
Was ist der Unterschied zwischen Personalschlüssel und Fachkraft-Kind-Relation?
Der Personalschlüssel ist ein rechnerischer Wert aus Vollzeitstellen und betreuten Kindern, in dem Urlaub, Krankheit, Fortbildung und Verfügungszeit enthalten sind. Die Fachkraft-Kind-Relation beschreibt, wie viele Kinder eine Fachkraft in einer bestimmten Stunde tatsächlich betreut. Sie ist im Alltag deutlich ungünstiger als der Schlüssel – der Dienstplan muss mit der Relation rechnen, nicht mit dem Schlüssel.
Ist Verfügungszeit Arbeitszeit?
Ja. Vor- und Nachbereitung, Dokumentation, Elterngespräche und Teamsitzungen sind mittelbare pädagogische Arbeit und damit vergütete Arbeitszeit. Ihr Umfang ist nicht bundeseinheitlich geregelt; je nach Bundesland, Träger und Tarifvertrag liegt er zwischen rund zehn und zwanzig Prozent der Arbeitszeit. Im Dienstplan gehört sie als eigener Block in die Randzeiten, damit sie nicht stillschweigend zur Betreuungszeit wird.
Wie werden Pausen in der Kita eingehalten?
Nach § 4 ArbZG stehen bei mehr als sechs Stunden Arbeit 30 Minuten Pause zu, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten. Weil eine Fachkraft in der Pause keine Aufsicht führen darf, muss der Dienstplan die Pausenablösung ausweisen: Wer übernimmt die Gruppe, während die Kollegin pausiert? Ohne diese Zeile wird die Pause im Alltag ausgelassen oder die Aufsicht unterbesetzt.
Reicht eine ausgedruckte Vorlage für den Kita-Dienstplan?
Für eine ein- bis zweigruppige Einrichtung mit stabilem Team meist ja – vorausgesetzt, das Raster zeigt Zeitfenster statt nur Tage und enthält eine Zeile für die Pausenablösung. Sobald Krankheitsvertretungen häufig werden, mehrere Gruppen mit unterschiedlichen Buchungszeiten zusammenkommen oder der Träger mehrere Häuser führt, lohnt sich ein digitaler Plan, der die Besetzung je Zeitfenster automatisch gegen den Bedarf prüft.

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Nachprüfbar

Quellen und Stand

  1. § 4 ArbZG – Ruhepausen und § 5 ArbZG – Ruhezeit.
  2. § 45 SGB VIII – Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung.
  3. § 87 BetrVG – Mitbestimmungsrechte, insbesondere Abs. 1 Nr. 2.
  4. Bertelsmann Stiftung: Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme – Personalschlüssel, abgerufen September 2026.
  5. Bertelsmann Stiftung: Rechtsgrundlagen zur Personalausstattung – Verfügungszeiten, Tabellenanhang.
  6. kita.de: Dienstplan in der Kita erstellen, abgerufen September 2026.
  7. Aplano: Bedarfsplanung, Abwesenheiten und Mitarbeiter-App, abgerufen September 2026.

Redaktionell geprüft am 11. September 2026. Personalschlüssel, Mindestbesetzung und Verfügungszeit sind Ländersache; maßgeblich sind das Kita-Gesetz des Bundeslandes, die Betriebserlaubnis und die Vorgaben des Trägers. Rechtsinformationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Über die Autorin: Dr. Katharina Müller ist Arbeitswissenschaftlerin und Expertin für Personalplanung, Arbeitszeitgestaltung und Workforce Management.

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